Art. 21 Abs. 3 MWSTG

Von der Steuer ausgenommene Leistungen

Gesetzestext (Art. 21 Abs. 3 MWSTG)

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3 Ob eine in Absatz 2 genannte Leistung von der Steuer ausgenommen ist, bestimmt sich unter Vorbehalt von Absatz 4 ausschliesslich nach deren Gehalt und unabhängig davon, wer die Leistung erbringt oder empfängt.

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Verordnungstext

Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.


Rechtsprechung

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