Muster für Einsprache nach neuem MWST-Gesetz 2010

1. RUBRUM DER EINSPRACHE

1.1 Einschreiben und zuständiger Adressat

Einschreiben

Eidgenössische Steuerverwaltung

Hauptabteilung Mehrwertsteuer

Schwarztorstrasse 50

3003 Bern

[siehe: Einschreiben und zuständiger Adressat ]

1.2 Einsprecher und Vertreter.

Einsprache

In Sachen

Muster AG, Musterstrasse 100, 1700 Mustern

UID Nr. [•]

vertreten durch [•] Einsprecherin

[siehe: Einsprecher und Vertreter ]

1.3 Gegenpartei.

gegen

Eidg. Steuerverwaltung ESTV

[siehe: Gegenpartei ]

1.4 Anträge.

betreffend [•]

mit dem folgenden Antrag:

Es sei die Einschätzungsmitteilung der Eidg. Steuerverwaltung vom [•] aufzuheben und der Steuerpflichtigen die unter Vorbehalt zuviel bezahlte Mehrwertsteuer von [•] zuzüglich Zinsen zurückzuerstatten.

betreffend [•]

mit dem folgenden Antrag:

Es sei in Aufhebung der Einschätzungsmitteilung der Eidg. Steuerverwaltung vom [•] festzustellen, dass die Einsprecherin in der Steuerperiode 2018 eine Steuerforderung von CHF [•], in der Steuerperiode 2019 eine Steuerforderung von CHF [•], in der Steuerperiode [• etc.] zu entrichten hat.

betreffend [•]

mit dem folgenden Antrag:

Es sei festzustellen, dass die Einsprecherin nicht ins Register der Mehrwertsteuerpflichtigen einzutragen ist.

[siehe: Anträge ]

2. ABSCHNITT FORMELLES

2.1 Anfechtungsobjekt.

Begründung [siehe: Begründung ]

I. Formelles

Anfechtungsobjekt der vorliegenden Einsprache betrifft die Einschätzungsmitteilung vom [•] (vgl. Beilage 1).

[siehe: Anfechtungsobjekt ]

2.2 Fristen.

Die Einschätzungsmitteilung wurde der Einsprecherin am [•] zugestellt. Mit der heutigen Einsprache ist die in Art. 83 Abs. 2 MWSTG 2010 statuierte Frist von 30 Tagen [unter Berücksichtigung des in Art. 22 a VwVG statuierten Stillstands der Einsprachfrist bis und mit [•]] eingehalten.

[siehe: Fristen ].

2.3 Vertretung.

Der/Die Unterzeichnende ist gehörig bevollmächtigt und in dieser Eigenschaft zur Vertretung ermächtigt. (BO: Schriftliche Vollmacht vom [•]; Beilage 2).

[siehe: Vertretung ]

2.4 Einsprachelegitimation.

Bei der angefochtenen Einschätzungsmitteilung handelt es sich um eine Verfügung gemäss Art. 82 MWSTG gegen die gemäss Art. 83 MWSTG Einsprache an die Eidg. Steuerverwaltung erhoben werden kann. Die Einsprecherin ist durch die angefochtene Verfügung besonders berührt und hat ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung [Änderung] der Verfügung (Art. 48 VwVG). Auf die vorliegende Einsprache ist deshalb einzutreten.

[siehe: Einsprachelegitimation

2.5 Formelle Rügen.

[siehe: Formelle Rügen ]

3. ABSCHNITT MATERIELLES

3.1 Sachverhaltsdarstellung und Beweislast.

[siehe: Sachverhaltsdarstellung und Beweislast ]

3.2 Einsprachegründe.

[siehe: Einsprachegründe ]

3.2.1 Unzutreffende Auslegung.

[siehe: Unzutreffende Auslegung ]

3.2.2 Überschreitung oder Missbrauch des Ermessens.

[siehe: Überschreitung und Missbrauch des Ermessens ]

3.2.3 Unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtserheb-

lichen Sachverhalts. ]

Die Einsprecherin rügt insbesondere die unzutreffende Auslegung von Art. [•] MWSTG.

Die Einsprecherin rügt insbesondere die unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts.

[siehe: Unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts ]


4. UNTERSCHRIFT

Aus all diesen Gründen ersuchen wir Sie höflich, die Einsprache antragsgemäss gutzuheissen.

Mit freundlichen Grüssen

[•]

[siehe: Unterschrift ]

5. BEILAGENVERZEICHNIS

Beilagenverzeichnis

Beilage 1 Einschätzungsmitteilung vom [•]

Beilage 2 Schriftliche Vollmacht vom [•]

[siehe: Beilagenverzeichnis ]