Gesetzesmaterialien zu Art. 60 MWSTG 2010

Parlamentarische Beratungen

Die parlamentarischen Beratungen des MWSTG 2010 aus dem Jahr 2009 finden sich hier: Parlamentarische Beratungen

Gesetzesfahne

Die Gesetzesfahne zeigt die durch das Parlament diskutierten Änderungen des Gesetzestextes verglichen mit dem Botschaftstext.

Botschaft 2008

Unten finden sie den Botschaftstext zu dieser Bestimmung. Die ganze Botschaft finden sie unter diesem Link: Botschaft 2008

BBl 2008, S. 6992

Dieser Artikel entspricht materiell dem bisherigen Artikel 81 MWSTG. Es sind redaktionelle Änderungen im Sinne von Klarstellungen vorgenommen worden. Artikel 11 ZG in Verbindung mit Artikel 38 der neuen Zollverordnung 78 bestimmt nicht, bei welcher Stelle der EZV die nachträglichen Rückerstattungsgesuche wegen Wiederausfuhr einzureichen sind. Aus diesem Grund soll auch das neue Mehrwertsteuergesetz diesbezüglich keine Bestimmung enthalten, sonst könnten unterschiedliche Stellen für die Behandlung zuständig sein, was aus verwaltungsökonomischer Sicht kaum Sinn macht. Ferner wird der Beginn der Frist, innert welcher ein nachträgliches Gesuch einzureichen ist, zugunsten der Steuerpflichtigen angepasst. Massgebend ist nicht mehr das Datum der Zollanmeldung, sondern dasjenige der Ausstellung des Ausfuhrdokuments, mit dem zollamtlich die endgültige Ausfuhr eines Gegenstands aus dem zollrechtlich freien Verkehr veranlagt worden ist.