Art. 21 Abs. 2 Ziff. 5 MWSTG

Lieferung von menschlichen Organen und von menschlichem Vollblut

Gesetzestext (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 5 MWSTG)

2 Von der Steuer ausgenommen sind:

[...]

5. die Lieferung von menschlichen Organen durch medizinisch anerkannte Institutionen und Spitäler sowie von menschlichem Vollblut durch Inhaber und Inhaberinnen einer hiezu erforderlichen Bewilligung;

[...]

Verordnungstext

Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.

Rechtsprechung

Geben Sie "Art. ... MWSTG" ein.