Gesetzesmaterialien zu Art. 17 MWSTG 2010

Parlamentarische Beratungen

Die parlamentarischen Beratungen des MWSTG 2010 aus dem Jahr 2009 finden sich hier: Parlamentarische Beratungen

Gesetzesfahne

Die Gesetzesfahne zeigt die durch das Parlament diskutierten Änderungen des Gesetzestextes verglichen mit dem Botschaftstext.

Botschaft 2008

Unten finden sie den Botschaftstext zu dieser Bestimmung. Die ganze Botschaft finden sie unter diesem Link: Botschaft 2008

BBl 2008, S. 6958

Dieser Artikel entspricht Artikel 31 MWSTG. Neu ist der Titel «Steuersubstitution» anstelle von «Steuervertretung», um den Unterschied zur Regelung der Steuervertretung im Sinne von Artikel 66 E-MWSTG deutlich zu machen. Sind ausländische Handelsgesellschaften und Personengesamtheiten ohne Rechtsfähigkeit, welche ihren steuerlichen Verpflichtungen in der Schweiz nicht nachkommen, nicht belangbar, so eröffnet diese Bestimmung die Möglichkeit, gegebenenfalls gegenüber in der Schweiz belangbaren Teilhabern und Teilhaberinnen die fraglichen Verpflichtungen geltend zu machen. Dies kann beispielsweise die Durchsetzung von Sicherstellungsverfügungen oder Betreibungen sehr erleichtern.