Art. 36 MWSTG

Effektive Abrechnungsmethode

Gesetzestext (Art. 36 MWSTG)

1 Grundsätzlich ist nach der effektiven Abrechnungsmethode abzurechnen.

2 Bei Anwendung der effektiven Abrechnungsmethode berechnet sich die Steuerforderung nach der Differenz zwischen der geschuldeten Inlandsteuer, der Bezugsteuer sowie der im Verlagerungsverfahren deklarierten Einfuhrsteuer (Art. 63) und dem Vorsteuerguthaben der entsprechenden Abrechnungsperiode.

Verordnungstext

Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.

Rechtsprechung

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