Gesetzesmaterialien zu Art. 77 MWSTG 2010

Parlamentarische Beratungen

Die parlamentarischen Beratungen des MWSTG 2010 aus dem Jahr 2009 finden sich hier: Parlamentarische Beratungen

Gesetzesfahne

Die Gesetzesfahne zeigt die durch das Parlament diskutierten Änderungen des Gesetzestextes verglichen mit dem Botschaftstext.

Botschaft 2008

Unten finden sie den Botschaftstext zu dieser Bestimmung. Die ganze Botschaft finden sie unter diesem Link: Botschaft 2008

BBl 2008, S. 7001

Die Bestimmung entspricht Artikel 62 Absatz 1 MWSTG. Die Steuerverwaltung hat das Recht und die Pflicht, die im Rahmen der Selbstveranlagung vorgenommenen Handlungen zu überprüfen.