Art. 46 MWSTG

Steuerbemessung und Steuersätze

Gesetzestext (Art. 46 MWSTG)

Für die Steuerbemessung und die Steuersätze gelten die Bestimmungen der Artikel 24 und 25.

Verordnungstext

Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.

Rechtsprechung

Geben Sie "Art. ... MWSTG" ein.