mwstnetzwerk Tagesseminar 26.09.25 - Programm und Anmeldung hier
Für die Steuerbemessung und die Steuersätze gelten die Bestimmungen der Artikel 24 und 25.
Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.
Geben Sie "Art. ... MWSTG" ein.