Art. 45a MWSTG
Nicht der Bezugsteuer unterliegende Leistungen
Gesetzestext (Art. 45a MWSTG)
Gesetzestext (Art. 45a MWSTG)
Nicht der Bezugsteuer unterliegen Leistungen, die nach Artikel 21 von der Inland-steuer ausgenommen oder nach Artikel 23 von der Inlandsteuer befreit sind.
Verordnungstext
Verordnungstext
Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.
Rechtsprechung
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