mwstnetzwerk Tagesseminar - Freitag 25. September 2026
Nicht der Bezugsteuer unterliegen Leistungen, die nach Artikel 21 von der Inland-steuer ausgenommen oder nach Artikel 23 von der Inlandsteuer befreit sind.
Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.
Geben Sie "Art. ... MWSTG" ein.