Art. 21 Abs. 2 Ziff. 27 MWSTG

Bekanntmachungsleistungen gemeinnütziger Organisationen

Gesetzestext (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 27 MWSTG)

2 Von der Steuer ausgenommen sind:

[...]

27. Bekanntmachungsleistungen, die gemeinnützige Organisationen zugunsten Dritter oder Dritte zugunsten gemeinnütziger Organisationen erbringen;

[...]

Verordnungstext

Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.


Rechtsprechung

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