Art. 87 MWSTG

Verzugszins

Gesetzestext (Art. 87 MWSTG)

    1. Bei verspäteter Zahlung wird ohne Mahnung ein Verzugszins geschuldet.

    2. Kein Verzugszins ist geschuldet bei einer Nachbelastung, wenn diese auf einem Fehler beruht, der bei richtiger Abwicklung beim Bund zu keinem Steuerausfall geführt hätte.

Verordnungstext

Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.

Rechtsprechung

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