Art. 87 MWSTG
Verzugszins
Gesetzestext (Art. 87 MWSTG)
Gesetzestext (Art. 87 MWSTG)
Bei verspäteter Zahlung wird ohne Mahnung ein Verzugszins geschuldet.
Kein Verzugszins ist geschuldet bei einer Nachbelastung, wenn diese auf einem Fehler beruht, der bei richtiger Abwicklung beim Bund zu keinem Steuerausfall geführt hätte.
Verordnungstext
Verordnungstext
Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.
Rechtsprechung
Rechtsprechung
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