mwstnetzwerk Tagesseminar 26.09.25 - Programm und Anmeldung hier
Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
Es tritt unter Vorbehalt von Absatz 3 am 1. Januar 2010 in Kraft. Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten der Artikel 34 Absatz 3 und 78 Absatz 4 [Art. 78 Abs. 4 tritt am 1. Jan. 2012 in Kraft (AS 2011 4737)].
Wird das Referendum ergriffen und wird das Gesetz in der Volksabstimmung angenommen, so bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten.
Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.
Geben Sie "Art. ... MWSTG" ein.