Gesetzesmaterialien zu Art. 30 MWSTG 2010

Parlamentarische Beratungen

Die parlamentarischen Beratungen des MWSTG 2010 aus dem Jahr 2009 finden sich hier: Parlamentarische Beratungen

Gesetzesfahne

Die Gesetzesfahne zeigt die durch das Parlament diskutierten Änderungen des Gesetzestextes verglichen mit dem Botschaftstext.

Botschaft 2008

Unten finden sie den Botschaftstext zu dieser Bestimmung. Die ganze Botschaft finden sie unter diesem Link: Botschaft 2008

BBl 2008, S. 6976

Der Wortlaut entspricht weitgehend dem bisherigen Artikel 41 MWSTG.

Absatz 1 legt fest, dass die Korrektur des Vorsteuerabzugs nach Massgabe der Verwendung zu erfolgen hat. Grundsätzlich hat die Korrektur des Vorsteuerabzugs unmittelbar im Zeitpunkt der Geltendmachung zu erfolgen.

Absatz 2 sieht bezüglich des Zeitpunkts der Korrektur eine Ausnahme vor, indem bei überwiegender Nutzung für steuerbare Zwecke vorerst der volle Vorsteuerabzug geltend gemacht werden darf und stattdessen am Ende der Steuerperiode der Eigenverbrauch abgerechnet wird.