Art. 49 MWSTG

Mithaftung, Steuernachfolge und Substitution

Gesetzestext (Art. 49 MWSTG)

Für die Mithaftung, die Steuernachfolge und die Substitution gelten die Bestimmungen der Artikel 1517.

Verordnungstext

Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.

Rechtsprechung

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