mwstnetzwerk Tagesseminar 26.09.25 - Programm und Anmeldung hier
Für die Mithaftung, die Steuernachfolge und die Substitution gelten die Bestimmungen der Artikel 15 – 17.
Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.
Geben Sie "Art. ... MWSTG" ein.