Rechtsvergleich ‎Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 lit. c MWSTG 2010

Allgemeines:

Die für die EU-MWSt Richtlinie entwickelte Praxis und Rechtsprechung kann für die Auslegung der schweizerischen Mehrwertsteuergesetzgebung als Auslegungshilfe von Bedeutung sein. Die Umsatzsteuerrechte der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten bilden gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung aber nicht das alleinige Argument bei der Auslegung schweizerischer mehrwertsteuerrechtlicher Normen. Wenn der Schweizer Gesetzgeber davon abweicht oder wenn sachliche Gründe für eine Abweichung von der im Gemeinschaftsrecht vorgesehenen Lösung bestehen, kann es nicht auf diese ankommen (vgl. BGE 124 II 193 E. 6a S. 203).

Praxis und Rechtsprechung zur EU MWST Richtlinie 2006/112/EG (MwStSystRL) lässt sich u.a. über folgendes Suchfeld finden: Rechtsvergleich - Rechtsprechung

Der Schweizer Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 lit. c MWSTG 2010‎ kann verglichen werden mit:

Artikel 135 Abs. 1 Bst. d EU MWST Richtlinie (MwStSystRL)

EUGH Urteile in englischer Sprache:

C‑175/09: transactions concerning payments or transfers

C-305/01: factoring