Art. 21 Abs. 2 Ziff. 23 MWSTG

Umsätze mit Glücksspielen

Gesetzestext (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 23 MWSTG)

2 Von der Steuer ausgenommen sind:

[...]

23. die Umsätze bei Geldspielen, soweit die Bruttospielerträge der Spielbankenabgabe nach Artikel 119 des Geldspielgesetzes vom 29. September 201714 unterliegen oder der damit erzielte Reingewinn vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke im Sinne von Artikel 125 des genannten Gesetzes verwendet wird;

[...]


Verordnungstext

Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.


Rechtsprechung

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