Art. 85 MWSTG

Revision, Erläuterung und Berichtigung

Gesetzestext (Art. 85 MWSTG)

Revision, Erläuterung und Berichtigung

Auf die Revision, Erläuterung und Berichtigung von Einschätzungsmitteilungen, Verfügungen und Einspracheentscheiden der ESTV sind die Artikel 6669 VwVG anwendbar.

Verordnungstext

Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.

Rechtsprechung

Geben Sie "Art. ... MWSTG" ein.