mwstnetzwerk Tagesseminar 26.09.25 - Programm und Anmeldung hier
Revision, Erläuterung und Berichtigung
Auf die Revision, Erläuterung und Berichtigung von Einschätzungsmitteilungen, Verfügungen und Einspracheentscheiden der ESTV sind die Artikel 66–69 VwVG anwendbar.
Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.
Geben Sie "Art. ... MWSTG" ein.