Art. 85 MWSTG
Revision, Erläuterung und Berichtigung
Gesetzestext (Art. 85 MWSTG)
Gesetzestext (Art. 85 MWSTG)
Revision, Erläuterung und Berichtigung
Auf die Revision, Erläuterung und Berichtigung von Einschätzungsmitteilungen, Verfügungen und Einspracheentscheiden der ESTV sind die Artikel 66–69 VwVG anwendbar.
Verordnungstext
Verordnungstext
Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.
Rechtsprechung
Rechtsprechung
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