Begründung

Nach dem Rubrum und den Anträgen folgt die Begrün-

dung mit den Abschnitten «Formelles» und «Materielles».

Im formellen Teil werden die verfahrensrechtlichen Aspekte

der Einsprache abgedeckt. Im materiellen Teil sollte dann auf

den Sachverhalt und die rechtserheblichen Bestimmungen

des MWSTG eingegangen werden.