mwstnetzwerk Tagesseminar 26.09.25 - Programm und Anmeldung hier
EFD
7. Titel: Schlussbestimmungen / 1. Kapitel: Ausführungsbestimmungen
English translation of Article 108 of the Swiss VAT Act 2010
EFD
Das EFD:
a. legt marktübliche Verzugs- und Vergütungszinssätze fest und passt diese periodisch an;
b. legt die Fälle fest, in denen kein Verzugszins erhoben wird;
c. regelt, bis zu welchem Betrag geringfügige Verzugs- und Vergütungszinsen nicht erhoben werden oder nicht zu entrichten sind.
Art. 108 MWSTG 2010 kann mit dem bisherigen Art. 90 Abs. 3 MWSTG 2001 verglichen werden.
Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.
siehe: Gesetzesmaterialien zu Art. 108 MWSTG 2010
siehe: Rechtsprechung zu Art. 108 MWSTG 2010
siehe: Literatur zu Art.108 MWSTG 2010
siehe: Rechtsvergleich zu Art. 108 MWSTG 2010