Gesetzesmaterialien Art. 21 Abs. 2 Ziff. 24 MWSTG 2010

Parlamentarische Beratungen

Die parlamentarischen Beratungen des MWSTG 2010 aus dem Jahr 2009 finden sich hier: Parlamentarische Beratungen

Gesetzesfahne

Die Gesetzesfahne zeigt die durch das Parlament diskutierten Änderungen des Gesetzestextes verglichen mit dem Botschaftstext.

Botschaft 2008

Unten finden sie den Botschaftstext zu dieser Bestimmung. Die ganze Botschaft finden sie unter diesem Link: Botschaft 2008

BBI 2008, S. 6963 ff.

Absatz 2 Ziffer 24 bezieht sich nach dem Wortlaut des Gesetzesentwurfs ausschliesslich auf gebrauchte bewegliche Gegenstände. Immobilien fallen nicht mehr darunter. Damit wird die auf 1. Januar 2008 eingeführte Praxisänderung der ESTV im Gesetz explizit festgeschrieben, wonach beim Verkauf einer Liegenschaft eine Option auch möglich ist, wenn die Liegenschaft bisher ausschliesslich für von der Steuer ausgenommene Zwecke verwendet wurde. Somit sind sämtliche nicht optierten Verkäufe von Liegenschaften ausschliesslich unter Ziffer 20 einzureihen. Hier besteht also in keinem Fall die Gefahr, dass ein Liegenschaftsverkauf ohne Option versteuert wird, was bei beweglichen Gegenständen ohne die Bestimmung in Ziffer 24 nicht zutreffen würde.