Art. 21 Abs. 2 Ziff. 30 MWSTG
Gesetzestext (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 30 MWSTG)
Gesetzestext (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 30 MWSTG)
2 Von der Steuer ausgenommen sind:
[...]
30. Leistungen zwischen Bildungs- und Forschungsinstitutionen, die an einer Bildungs- und Forschungskooperation beteiligt sind, sofern sie im Rahmen der Kooperation erfolgen, unabhängig davon, ob die Bildungs- und Forschungskooperation als Mehrwertsteuersubjekt auftritt.
[...]
Verordnungstext
Verordnungstext
Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.
Rechtsprechung
Rechtsprechung
Geben Sie "Art. ... MWSTG" ein.