mwstnetzwerk Tagesseminar 26.09.25 - Programm und Anmeldung hier
2 Von der Steuer ausgenommen sind:
[...]
18. im Versicherungsbereich:
a. Versicherungs- und Rückversicherungsleistungen,
b. Sozialversicherungsleistungen,
c. die folgenden Leistungen im Bereich der Sozialversicherungen und Prävention:
-Leistungen von Einrichtungen der Sozialversicherungen untereinander
-Leistungen von Durchführungsorganen aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Präventionsaufgaben
-Leistungen, die der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen,
d. Leistungen im Rahmen der Tätigkeit als Versicherungsvertreter oder Versicherungsvertreterin, als Versicherungsmakler oder Versicherungsmaklerin;
[...]
Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.
Geben Sie "Art. ... MWSTG" ein.