mwstnetzwerk Tagesseminar 26.09.25 - Programm und Anmeldung hier
1 Die Steuer wird je Steuerperiode erhoben.
2 Als Steuerperiode gilt das Kalenderjahr.
3 Die ESTV gestattet der steuerpflichtigen Person auf Antrag, das Geschäftsjahr als Steuerperiode heranzuziehen.
Geben Sie "Art. ... MWSTG" ein.