mwstnetzwerk Tagesseminar 26.09.25 - Programm und Anmeldung hier
1 Die Steuer auf der Einfuhr von Gegenständen beträgt 8,1 Prozent; vorbehalten bleibt Absatz 2.
2 Auf der Einfuhr von Gegenständen nach Artikel 25 Absatz 2 Buchstaben a und a bis beträgt die Steuer 2,6 Prozent.
Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.