VATNet KI Tool - ESTV MWST Verwaltungspraxis (MBIs MIs) live
1 Die Steuer auf der Einfuhr von Gegenständen beträgt 8,1 Prozent; vorbehalten bleibt Absatz 2.
2 Auf der Einfuhr von Gegenständen nach Artikel 25 Absatz 2 Buchstaben a und a bis beträgt die Steuer 2,6 Prozent.
Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.