Art. 111 MWSTG Änderung bisherigen Rechts

Gesetzestext (Art. 111 MWSTG)

Die nachstehenden Bundesgesetze werden wie folgt geändert:.

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1 Die Änderungen können unter AS 2009 5203 konsultiert werden.

Verordnungstext

Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.

Rechtsprechung

Geben Sie "Art. ... MWSTG" ein.