Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 lit. c MWSTG

Einlagengeschäft, Kontokorrent-, Zahlungs- und Überweisungsverkehr, Geschäft mit Geldforderungen

Gesetzestext (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 lit. c MWSTG)

2 Von der Steuer ausgenommen sind:

[...]

19. die folgenden Umsätze im Bereich des Geld- und Kapitalverkehrs:

[...]

c. die Umsätze, einschliesslich Vermittlung, im Einlagengeschäft und Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr, im Geschäft mit Geldforderungen, Checks und anderen Handelspapieren; steuerbar ist jedoch die Einziehung von Forderungen im Auftrag des Gläubigers (Inkassogeschäft),

[...]

[...]


Verordnungstext

Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.


Rechtsprechung

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