Art. 21 Abs. 1 MWSTG
Von der Steuer ausgenommene Leistungen
Gesetzestext (Art. 21 Abs. 1 MWSTG)
Gesetzestext (Art. 21 Abs. 1 MWSTG)
1 Eine Leistung, die von der Steuer ausgenommen ist und für deren Versteuerung nicht nach Artikel 22 optiert wird, ist nicht steuerbar.
Verordnungstext
Verordnungstext
Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.
Rechtsprechung
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