mwstnetzwerk Tagesseminar 26.09.25 - Programm und Anmeldung hier
Die Gegenpartei der Einsprache ist die
ESTV. Charakteristisch für die Einsprache ist die Tatsache,
dass es sich bei der zuständigen Entscheidungsinstanz (aus-
ser bei einer Sprungbeschwerde) um dieselbe Instanz han-
delt, welche auch die Einschätzungsmitteilung (Verfügung)
erlassen hat [10].