Art. 21 Abs. 2 Ziff. 2 MWSTG
Spitalbehandlung und ärztliche Heilbehandlung in Spitälern
Gesetzestext (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 2 MWSTG)
Gesetzestext (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 2 MWSTG)
2 Von der Steuer ausgenommen sind:
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2. die Spitalbehandlung und die ärztliche Heilbehandlung in Spitälern im Bereich der Humanmedizin einschliesslich der damit eng verbundenen Leistungen, die von Spitälern sowie Zentren für ärztliche Heilbehandlung und Diagnostik erbracht werden. Die Abgabe von selbst hergestellten oder zugekauften Prothesen und orthopädischen Apparaten gilt als steuerbare Lieferung;
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Verordnungstext
Verordnungstext
Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.
Rechtsprechung
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