Art. 21 Abs. 2 Ziff. 2 MWSTG

Spitalbehandlung und ärztliche Heilbehandlung in Spitälern

Gesetzestext (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 2 MWSTG)

2 Von der Steuer ausgenommen sind:

[...]

2. die Spitalbehandlung und die ärztliche Heilbehandlung in Spitälern im Bereich der Humanmedizin einschliesslich der damit eng verbundenen Leistungen, die von Spitälern sowie Zentren für ärztliche Heilbehandlung und Diagnostik erbracht werden. Die Abgabe von selbst hergestellten oder zugekauften Prothesen und orthopädischen Apparaten gilt als steuerbare Lieferung;

[...]


Verordnungstext

Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.

Rechtsprechung

Geben Sie "Art. ... MWSTG" ein.