Gesetzesmaterialien zu Art. 73 MWSTG 2010

Parlamentarische Beratungen

Die parlamentarischen Beratungen des MWSTG 2010 aus dem Jahr 2009 finden sich hier: Parlamentarische Beratungen

Gesetzesfahne

Die Gesetzesfahne zeigt die durch das Parlament diskutierten Änderungen des Gesetzestextes verglichen mit dem Botschaftstext.

Botschaft 2008

Unten finden sie den Botschaftstext zu dieser Bestimmung. Die ganze Botschaft finden sie unter diesem Link: Botschaft 2008

BBL 2008, S. 6998 f.

Dieser Artikel entspricht dem bisherigen Artikel 61 MWSTG. Die Änderungen sind rein sprachlicher Art. Neu wurde einschränkend eingefügt, dass der Einblick in die Geschäftbücher, Belege, Geschäftpapiere und sonstige Aufzeichnungen nur unter der Voraussetzung zu gewähren ist, dass die nötigen Informationen nicht bei der steuerpflichtigen Person selbst erhältlich sind. Dazu genügt es, dass die ESTV auf Anfrage die nötigen Informationen nicht innert nützlicher Frist von der steuerpflichtigen Person erhalten hat. Diese Entlastung Dritter ist aber mit einem zusätzlichen Aufwand für die ESTV verbunden, da sie unter Umständen mehrere Schritte unternehmen muss, um die benötigten Informationen zu erhalten.