Art. 21 Abs. 2 Ziff. 6 MWSTG
Dienstleistungen von Gemeinschaften, deren Mitglieder Angehörige von Heil- und Pflegeberufen sind
Gesetzestext (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 6 MWSTG)
Gesetzestext (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 6 MWSTG)
2 Von der Steuer ausgenommen sind:
[...]
6. die Dienstleistungen von Gemeinschaften, deren Mitglieder Angehörige der in Ziffer 3 aufgeführten Berufe sind, soweit diese Dienstleistungen anteilsmässig zu Selbstkosten an die Mitglieder für die unmittelbare Ausübung ihrer Tätigkeiten erbracht werden;
[...]
Verordnungstext
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Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.
Rechtsprechung
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