Art. 21 Abs. 2 Ziff. 6 MWSTG

Dienstleistungen von Gemeinschaften, deren Mitglieder Angehörige von Heil- und Pflegeberufen sind

Gesetzestext (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 6 MWSTG)

2 Von der Steuer ausgenommen sind:

[...]

6. die Dienstleistungen von Gemeinschaften, deren Mitglieder Angehörige der in Ziffer 3 aufgeführten Berufe sind, soweit diese Dienstleistungen anteilsmässig zu Selbstkosten an die Mitglieder für die unmittelbare Ausübung ihrer Tätigkeiten erbracht werden;

[...]

Verordnungstext

Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.


Rechtsprechung

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