Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 lit. a MWSTG

Gewährung, Vermittlung und Verwaltung von Krediten

Gesetzestext (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 lit. a MWSTG)

2 Von der Steuer ausgenommen sind:

[...]

19. die folgenden Umsätze im Bereich des Geld- und Kapitalverkehrs:

a. die Gewährung und die Vermittlung von Krediten und die Verwaltung von Krediten durch die Kreditgeber und Kreditgeberinnen,

[...]


Verordnungstext

Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.


Rechtsprechung

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