Gesetzesmaterialien zu Art. 114 MWSTG 2010
Parlamentarische Beratungen
Die parlamentarischen Beratungen des MWSTG 2010 aus dem Jahr 2009 finden sich hier: Parlamentarische Beratungen
Gesetzesfahne
Die Gesetzesfahne zeigt die durch das Parlament diskutierten Änderungen des Gesetzestextes verglichen mit dem Botschaftstext.
Botschaft 2008
Unten finden sie den Botschaftstext zu dieser Bestimmung. Die ganze Botschaft finden sie unter diesem Link: Botschaft 2008
BBI 2008, S. 7028
Artikel 113 E-MWSTG dehnt die Wahlmöglichkeiten der steuerpflichtigen Person gegenüber heute aus. Bei einer Totalüberarbeitung des Gesetzestextes ist dies gerechtfertigt. So kann zum Beispiel auch über die Bildung oder Aufhebung einer Mehrwertsteuergruppe oder über die Frage der Abrechnungsart mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes neu entschieden werden. Sämtliche Fristen zur Ausübung von Wahlmöglichkeiten beginnen mit Inkrafttreten des Gesetzes neu zu laufen. Wenn aber eine steuerpflichtige Person ihre bisherige Wahl beibehält, ändert sich auch am Fristenlauf nichts, es sei denn, das Gesetz selber sähe eine andere Dauer der Frist vor. So muss zum Beispiel die freiwillige Versteuerung von ausgenommenen Leistungen nur noch für mindestens ein Jahr statt wie heute fünf Jahre gewählt werden.