Art. 21 Abs. 2 Ziff. 24 MWSTG
Umsätze mit gebrauchten Gegenständen
Gesetzestext (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 24 MWSTG)
Gesetzestext (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 24 MWSTG)
2 Von der Steuer ausgenommen sind:
[...]
24. die Lieferung gebrauchter beweglicher Gegenstände, die ausschliesslich zur Erbringung von nach diesem Artikel von der Steuer ausgenommenen Leistungen verwendet wurden;
[...]
Verordnungstext
Verordnungstext
Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.
Rechtsprechung
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