Art. 21 Abs. 2 Ziff. 24 MWSTG

Umsätze mit gebrauchten Gegenständen

Gesetzestext (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 24 MWSTG)

2 Von der Steuer ausgenommen sind:

[...]

24. die Lieferung gebrauchter beweglicher Gegenstände, die ausschliesslich zur Erbringung von nach diesem Artikel von der Steuer ausgenommenen Leistungen verwendet wurden;

[...]


Verordnungstext

Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.


Rechtsprechung

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