mwstnetzwerk Tagesseminar 26.09.25 - Programm und Anmeldung hier
Internationale Amtshilfe
Die ESTV kann im Rahmen ihrer Zuständigkeit ausländischen Behörden auf deren Ersuchen Amtshilfe bei der Erfüllung ihrer Aufgaben leisten, namentlich bei der Sicherstellung der ordnungsgemässen Anwendung des Mehrwertsteuerrechts und bei der Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung von Widerhandlungen gegen das Mehrwertsteuerrecht, sofern ein völkerrechtlicher Vertrag dies vorsieht.
Sie vollzieht die Amtshilfe in analoger Anwendung der Artikel 115a-115i ZG.
Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.