mwstnetzwerk Tagesseminar 26.09.25 - Programm und Anmeldung hier
Liegen keine oder nur unvollständige Aufzeichnungen vor oder stimmen die ausgewiesenen Ergebnisse mit dem wirklichen Sachverhalt offensichtlich nicht überein, so schätzt die ESTV die Steuerforderung nach pflichtgemässem Ermessen ein.
Die Festsetzung der Steuerforderung erfolgt mit einer Einschätzungsmitteilung.
Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.
Geben Sie "Art. ... MWSTG" ein.