Art. 21 Abs. 2 Ziff. 7 MWSTG

Beförderung von kranken, verletzten oder behinderten Personen

Gesetzestext (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 7 MWSTG)

2 Von der Steuer ausgenommen sind:

[...]

7. die Beförderung von kranken oder verletzten Personen oder Personen mit Behinderungen in dafür besonders eingerichteten Transportmitteln;

[...]


Verordnungstext

Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.


Rechtsprechung

Geben Sie "Art. ... MWSTG" ein.