Gesetzesmaterialien zu Art. 29 MWSTG 2010

Parlamentarische Beratungen

Die parlamentarischen Beratungen des MWSTG 2010 aus dem Jahr 2009 finden sich hier: Parlamentarische Beratungen

Gesetzesfahne

Die Gesetzesfahne zeigt die durch das Parlament diskutierten Änderungen des Gesetzestextes verglichen mit dem Botschaftstext.

Botschaft 2008

Unten finden sie den Botschaftstext zu dieser Bestimmung. Die ganze Botschaft finden sie unter diesem Link: Botschaft 2008

BBl 2008, S. 6976

Dieser Artikel schliesst den Vorsteuerabzug auf Leistungen und auf Einfuhren von Gegenständen aus, welche für die Erbringung von der Steuer ausgenommener nicht optierter Leistungen verwendet werden. Darunter fallen die in Artikel 21 E-MWSTG genannten Leistungen und Umsätze. Grundsätzlich handelt es sich auch hier um Leistungen, welche im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit erbracht werden und somit aus diesem Blickwinkel zum Vorsteuerabzug berechtigen würden. Um die wettbewerbsverzerrende Wirkung von Steuerausnahmen zu mildern, schliesst der Gesetzgeber jedoch in diesem Fall das Recht auf Vorsteuerabzug ausdrücklich aus, sodass zwar die Wertschöpfung auf diesen Leistungen unbesteuert bleibt, die Vorsteuer jedoch in die allgemeinen Kosten für die Leistungserbringung einfliessen.