Art. 21 Abs. 2 Ziff. 10 MWSTG
Kultur- und Bildungsförderung von Jugendlichen
Gesetzestext (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 10 MWSTG)
Gesetzestext (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 10 MWSTG)
2 Von der Steuer ausgenommen sind:
[...]
10. die mit der Kultur- und Bildungsförderung von Jugendlichen eng verbundenen Leistungen von gemeinnützigen Jugendaustauschorganisationen; Jugendliche im Sinne dieser Bestimmung sind Personen bis zum vollendeten 25. Altersjahr;
[...]
Verordnungstext
Verordnungstext
Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.
Rechtsprechung
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