Art. 21 Abs. 2 Ziff. 10 MWSTG

Kultur- und Bildungsförderung von Jugendlichen

Gesetzestext (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 10 MWSTG)

2 Von der Steuer ausgenommen sind:

[...]

10. die mit der Kultur- und Bildungsförderung von Jugendlichen eng verbundenen Leistungen von gemeinnützigen Jugendaustauschorganisationen; Jugendliche im Sinne dieser Bestimmung sind Personen bis zum vollendeten 25. Altersjahr;

[...]


Verordnungstext

Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.


Rechtsprechung

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