mwstnetzwerk Tagesseminar 26.09.25 - Programm und Anmeldung hier
Das Mehrwertsteuer-Konsultativgremium (Konsultativgremium) ist eine ausserparlamentarische Kommission nach Artikel 57a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997.
Das Konsultativgremium setzt sich aus vierzehn ständigen Mitgliedern zusammen.
1 Das Konsultativgremium tagt nach Bedarf. Die Einladung erfolgt durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende.
1bis Die ESTV nimmt beratend an den Sitzungen des Konsultativgremiums teil.1
2 Die ESTV übernimmt die administrativen Sekretariatsaufgaben und führt das Protokoll; dieses enthält die Empfehlungen des Konsultativgremiums und allfällige Mehrheits- und Minderheitsmeinungen.
Das Konsultativgremium richtet seine Stellungnahmen und Empfehlungen an das EFD. Es kann darin die Mehrheits- und Minderheitsmeinungen kenntlich machen.
1 Das Konsultativgremium hat keine Entscheidkompetenz.
2 Der Entscheid über die Festlegung der Praxis liegt bei der ESTV.
1 Die Beratungen sowie die Dokumente, die dem Konsultativgremium vorgelegt oder von ihm erstellt werden, sind vertraulich. Davon ausgenommen sind Entwürfe von Praxisfestlegungen der ESTV; diese werden gleichzeitig mit dem Versand der Einladung zur Sitzung des Konsultativgremiums, an der sie voraussichtlich behandelt werden, auf der Website der ESTV veröffentlicht.
2 Mit Zustimmung der ESTV darf das Konsultativgremium über seine Geschäfte öffentlich informieren.
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