mwstnetzwerk Tagesseminar 26.09.25 - Programm und Anmeldung hier
Das EFD:
a. legt marktübliche Verzugs- und Vergütungszinssätze fest und passt diese periodisch an;
b. legt die Fälle fest, in denen kein Verzugszins erhoben wird;
c. regelt, bis zu welchem Betrag geringfügige Verzugs- und Vergütungszinsen nicht erhoben werden oder nicht zu entrichten sind.
d. bestimmt, was beim provisorischen Steuerbezug als nicht in Rechnung zu stellender Kleinstbetrag gilt.
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