Gesetzesmaterialien zu Art. 69 MWSTG 2010

Parlamentarische Beratungen

Die parlamentarischen Beratungen des MWSTG 2010 aus dem Jahr 2009 finden sich hier: Parlamentarische Beratungen

Gesetzesfahne

Die Gesetzesfahne zeigt die durch das Parlament diskutierten Änderungen des Gesetzestextes verglichen mit dem Botschaftstext.

Botschaft 2008

Unten finden sie den Botschaftstext zu dieser Bestimmung. Die ganze Botschaft finden sie unter diesem Link: Botschaft 2008

BBl 2008, S. 6995

Der Artikel ist neu. Die ausdrückliche Verankerung eines Rechts auf Auskunft der steuerpflichtigen Person gegenüber der ESTV entspricht einem häufig geäusserten Bedürfnis der Steuerpflichtigen und ihrer Berater und Beraterinnen. Bereits heute hat die steuerpflichtige Person zwar Anspruch darauf, mündlich oder schriftlich an die ESTV gerichtete Anfragen beantwortet zu erhalten. Auch sind bereits heute die ohne ausdrückliche Anbringung eines Vorbehalts erteilten Auskünfte nach dem Grundsatz von Treu und Glauben für die ESTV verbindlich. Diese Verbindlichkeit ist jedoch unter anderem daran geknüpft, dass der massgebliche Sachverhalt richtig und vollständig zur Beurteilung vorgelegt wurde. Mit der Einführung eines Gesetzesartikels, der die seit Jahren bestehende Praxis zu den rechtsverbindlichen Auskünften festlegt, kann diese Praxis klar verankert werden. Auf die Festsetzung einer fixen Auskunftsfrist in Tagen wurde verzichtet. Die Festsetzung einer nach Tagen bestimmten Frist erscheint dann problematisch, wenn die Ansichten der ESTV und der steuerpflichtigen Person über die Vollständigkeit des Sachverhalts und damit verbunden über dessen rechtliche Beurteilung auseinander gehen. Ausserdem ist es schwierig, eine Rechtsfolge an die nicht fristgerechte Auskunftserteilung zu knüpfen.