Gesetzesmaterialien zu Art. 109 MWSTG 2010

Parlamentarische Beratungen

Die parlamentarischen Beratungen des MWSTG 2010 aus dem Jahr 2009 finden sich hier: Parlamentarische Beratungen

Gesetzesfahne

Die Gesetzesfahne zeigt die durch das Parlament diskutierten Änderungen des Gesetzestextes verglichen mit dem Botschaftstext.

Botschaft 2008

Unten finden sie den Botschaftstext zu dieser Bestimmung. Die ganze Botschaft finden sie unter diesem Link: Botschaft 2008

BBl 2008, S. 7024 f.

Gestützt auf einen entsprechenden Beschluss des Bundesrates und auf Artikel 57 Absatz 1 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes setzte das EFD im Jahr 2003 ein MWST-Konsultativgremium ein, welches sich aus dem Chef der Hauptabteilung MWST als Vorsitzendem und 12 ständigen Mitgliedern von Organisationen aus der Wissenschaft, der Wirtschaft, der Steuerpraxis, der Konsumenten und Konsumentinnen und der Bundesverwaltung zusammensetzt. Es kann zu allen geplanten Verwaltungsverordnungen Stellung nehmen. Gleichzeitig werden die Entwürfe in einer Amtssprache auch auf der Website der ESTV publiziert. Mit diesem Artikel soll das Konsultativgremium auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und damit die heutige Praxis festgeschrieben werden. Ausserdem wird der Kompetenzbereich des Konsultativgremiums erweitert, indem es auch Anpassungen dieses Gesetzes beraten kann. Das Konsultativgremium erfüllt eine wichtige Funktion, indem es eine Aussensicht in die Tätigkeit der Verwaltung einbringt, dazu beiträgt, dass die Umsetzung der MWST in der Praxis möglichst reibungslos funktioniert und damit die Akzeptanz der MWST erhöht. Dies ist bei der sehr engen Verzahnung der MWST mit allen wirtschaftlichen Vorgängen äusserst wichtig.