mwstnetzwerk Tagesseminar 26.09.25 - Programm und Anmeldung hier
2 Von der Steuer ausgenommen sind:
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19. die folgenden Umsätze im Bereich des Geld- und Kapitalverkehrs:
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d. die Umsätze, einschliesslich Vermittlung, die sich auf gesetzliche Zahlungsmittel (in- und ausländische Valuten wie Devisen, Banknoten, Münzen) beziehen; steuerbar sind jedoch Sammlerstücke (Banknoten und Münzen), die normalerweise nicht als gesetzliches Zahlungsmittel verwendet werden,
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Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.
Geben Sie "Art. ... MWSTG" ein.