Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 lit. d MWSTG

Umsätze mit gesetzlichen Zahlungsmitteln

Gesetzestext (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 lit. d MWSTG)

2 Von der Steuer ausgenommen sind:

[...]

19. die folgenden Umsätze im Bereich des Geld- und Kapitalverkehrs:

[...]

d. die Umsätze, einschliesslich Vermittlung, die sich auf gesetzliche Zahlungsmittel (in- und ausländische Valuten wie Devisen, Banknoten, Münzen) beziehen; steuerbar sind jedoch Sammlerstücke (Banknoten und Münzen), die normalerweise nicht als gesetzliches Zahlungsmittel verwendet werden,

[...]

[...]


Verordnungstext

Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.


Rechtsprechung

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