Gesetzesmaterialien zu Art. 7 MWSTG 2010

Parlamentarische Beratungen

Die parlamentarischen Beratungen des MWSTG 2010 aus dem Jahr 2009 finden sich hier: Parlamentarische Beratungen

Gesetzesfahne

Die Gesetzesfahne zeigt die durch das Parlament diskutierten Änderungen des Gesetzestextes verglichen mit dem Botschaftstext.

Botschaft 2008

Unten finden sie den Botschaftstext zu dieser Bestimmung. Die ganze Botschaft finden sie unter diesem Link: Botschaft 2008

BBl 2008, S. 6944

Die Bestimmungen des Leistungsortes in den Artikeln 7 und 8 E-MWSTG dienen der territorialen Abgrenzung des Geltungsbereichs des Mehrwertsteuergesetzes und begrenzen somit die Steuerhoheit. Sie gehören deshalb zu den allgemeinen Bestimmungen. Der Ort der Lieferung von Gegenständen entspricht vollumfänglich Artikel 13 MWSTG.