Art. 35 MWSTG
Abrechnungsperiode
Gesetzestext (Art. 35 MWSTG )
Gesetzestext (Art. 35 MWSTG )
1 Innerhalb der Steuerperiode erfolgt die Abrechnung der Steuer:
a. in der Regel vierteljährlich;
b. bei der Abrechnung nach Saldosteuersätzen (Art. 37 Abs. 1 und 2): halbjährlich;
c. bei regelmässigem Vorsteuerüberschuss: auf Antrag der steuerpflichtigen Person monatlich.
2 Auf Antrag gestattet die ESTV in begründeten Fällen andere Abrechnungsperioden und setzt die Bedingungen dafür fest.
Verordnungstext
Verordnungstext
Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.
Rechtsprechung
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