Art. 21 Abs. 2 Ziff. 30 MWSTG

Gesetzestext (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 30 MWSTG)

2 Von der Steuer ausgenommen sind:

[...]

30. Leistungen zwischen Bildungs- und Forschungsinstitutionen, die an einer Bildungs- und Forschungskooperation beteiligt sind, sofern sie im Rahmen der Kooperation erfolgen, unabhängig davon, ob die Bildungs- und Forschungskooperation als Mehrwertsteuersubjekt auftritt.

[...]


Verordnungstext

Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.


Rechtsprechung

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