Art. 21 Abs. 1 MWSTG

Von der Steuer ausgenommene Leistungen

Gesetzestext (Art. 21 Abs. 1 MWSTG)

1 Eine Leistung, die von der Steuer ausgenommen ist und für deren Versteuerung nicht nach Artikel 22 optiert wird, ist nicht steuerbar.


Verordnungstext

Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.


Rechtsprechung

Geben Sie "Art. ... MWSTG" ein.