Gesetzesmaterialien zu Art. 113 MWSTG 2010

Parlamentarische Beratungen

Die parlamentarischen Beratungen des MWSTG 2010 aus dem Jahr 2009 finden sich hier: Parlamentarische Beratungen

Gesetzesfahne

Die Gesetzesfahne zeigt die durch das Parlament diskutierten Änderungen des Gesetzestextes verglichen mit dem Botschaftstext.

Botschaft 2008

Unten finden sie den Botschaftstext zu dieser Bestimmung. Die ganze Botschaft finden sie unter diesem Link: Botschaft 2008

BBl 2008, S. 7028

Artikel 112 E-MWSTG regelt explizit die Fälle, in welchen die rückwirkende Anwendbarkeit des neuen Rechts gegeben ist. Die genannten Fälle sind dieselben wie in Artikel 94 MWSTG. Um die Voraussetzungen einer Befreiung von der Steuerpflicht gemäss Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe a E-MWSTG im Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Rechts zu prüfen, wird auf die in den letzten 12 Monaten erzielten Umsätze abgestellt. Dieses Vorgehen hat jedoch keine rückwirkende Eintragung als steuerpflichtige Person zur Folge.