Art. 45a MWSTG

Nicht der Bezugsteuer unterliegende Leistungen

Gesetzestext (Art. 45a MWSTG)

Nicht der Bezugsteuer unterliegen Leistungen, die nach Artikel 21 von der Inland-steuer ausgenommen oder nach Artikel 23 von der Inlandsteuer befreit sind.

Verordnungstext

Es besteht keine konkretisierende Verordnungsbestimmung.

Rechtsprechung

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